Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI inkl. SGB XII)
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- Körperpflege
- Mundgerechte Zubereitung von Nahrung
- Hilfestellung beim Essen
- Mobilisation
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Leistungen der Krankenversicherung: Behandlungspflege (§37 SGB V)
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- Wundversorgung, Verbandswechsel
- Richten und Gabe von Medikamenten
- Dekubitusbehandlung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
Anleitung und Beratung von Kund*innen, Angehörigen, Expert*innen etc.
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- Vermittlung begleitender Therapien
- Vermittlung von Pflege- und Pflegehilfsmitteln
- Hilfe bei der Beantragung von Leistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
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- Betreuung
- Hauswirtschaftliche Leistung
Kinderkrankenpflege
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